Trockeneis ist gemäss den IATA-Vorschriften als Gefahrgut (UN1845) eingestuft. Die IATA-Richtlinien schreiben vor, dass Sendungen bestimmte Anforderungen erfüllen müssen:
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Belüftung: Die Verpackung muss ausreichend belüftet sein, damit das entstehende Gas entweichen kann.
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Kennzeichnung des Nettogewichts: Das Nettogewicht des Trockeneises muss deutlich auf der Verpackung angegeben werden (z. B. „Dry Ice, UN1845, x kg“).
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Etikettierung: Die Verpackung muss mit dem Gefahrgutetikett der Klasse 9 („Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände“) sowie der UN-Nummer versehen sein.
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Dokumentation: Für die meisten Sendungen ist eine „Shipper’s Declaration for Dangerous Goods“ erforderlich, sofern keine Ausnahmeregelung gilt.
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Schulung: Personen, die Trockeneis für den Lufttransport vorbereiten oder versenden, müssen eine Schulung für Gefahrgut gemäss IATA absolviert haben.
Die zulässige Menge an Trockeneis an Bord hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft, dem Flugzeugtyp und der Versandkategorie (Passagier- oder Frachtflugzeug) ab.
Vor jedem Versand sollten stets die aktuellen IATA Dangerous Goods Regulations (DGR) sowie die spezifischen Anforderungen der Fluggesellschaft geprüft werden.





